Datenschutz
Datenschutzordnung des Fördervereins der Gemeinschaft
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein
nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des
gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im
Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein
Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche
Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf
beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur
Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder
erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der
Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform
des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
Beschlussfassung
Über die Datenschutzordnung und die darin festgelegten Regelungen beschließt der
Vorstand. Die Regelungen sind so zu treffen, dass diese den Vorgaben des BDSG
entsprechen.
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
• Vor- und Zuname
• Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
• Geburtsdatum
• Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
• Bankverbindung
Dies erfolgt über die Beitrittserklärung. Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine
vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden in einem EDV-System gespeichert, welches durch
technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter
durch Passwort und Zugangsberechtigungen geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein
intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich
sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges
Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Veröffentlichung personenbezogener Daten von Amtsträgern und Vorstandsmitgliedern
Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) derjenigen Personen, die im Verein ein
Amt bekleiden (z.B. Kassier, Vorsitzender) werden auf der Internetseite und den Social-
Media-Angeboten des Vereins, in Info-Mails sowie in entsprechenden Aushängen,
Berichten und Informationsblätter des Vereins angegeben und somit veröffentlicht. Auf
Wunsch erhält der Amtsinhaber/die Ansprechperson eine Vereins-E-Mail-Adresse, so
dass private E-Mail-Adressen zu diesen Zwecken nicht veröffentlich wird.
Beim Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wird zudem die Anschrift auf der
Internetseite und den entsprechenden Behörden (z.B. Stadtverwaltung, Finanzamt,
Amtsgericht) veröffentlich bzw. mitgeteilt. Wenn aus gesetzlichen oder bankrechtlichen
Gründen erforderlich, erfolgt die Bekanntgabe der Anschrift an die entsprechenden
Behörden auch von dem Kassier des Vereins.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten
Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu
vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des
Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn
Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach
werden diese Daten gelöscht.
Auskunft zu personenbezogener Daten und Meldung eines besonderen
schutzwürdigen Interesses
Mitglieder können auf Antrag jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person erfassten
personenbezogenen Daten erhalten. Der Antrag ist schriftlich an den Vorsitzenden zu
richten.
Ändern sich personenbezogene Daten von Mitgliedern (Name, Anschrift, Kontaktdaten,
Bankverbindung), sind die Änderungen dem Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Bereits
getätigte Einwilligungen zur Veröffentlichung und Verwendung von Daten bleiben hiervon
unberührt, es werden lediglich die Daten aktualisiert.
Liegt bei einem Mitglied ein besonders schutzwürdiges Interesse vor, so ist dies dem
Vorstand schriftlich mitzuteilen, damit dies berücksichtig werden kann.
Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse besondere Ereignisse. Solche Informationen
werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Neben
personenbezogener Daten wie Name, etwaiger Funktionen (z.B. Vorstandmitglied) und
Vereins- oder Verbandszugehörigkeit, können hierzu Bilder weitergeben und
veröffentlicht werden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf
das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des
widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens auf der Homepage des
Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht
werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das
widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung auf der Homepage.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder
ausgehändigt, die im Verein nach Satzung eine besondere Funktion ausüben, welche die
Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die
Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der
Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten
nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum
Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit
Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Beschwerde kann online unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/ eingereicht werden.